AGBs/Teilnahmebedingungen für Seminare ab 01.12.2023
– Ihre Kurs-Anmeldung ist verbindlich, wenn Sie den gewünschten Kurs über unser Online-Formular gebucht haben. Sie erhalten danach innerhalb von 1-2 Tagen jeweils per Mail eine Buchungsbestätigung und eine Rechnung.
– Die Anmeldung ist nur für die gesamte Dauer der Fortbildung möglich. Insbesondere Weiterbildungen mit mehreren Modulen können nur als Ganzes gebucht und storniert werden.
– Die Kursgebühr enthält in der Regel auch die Unterrichtsmaterialien, die wir ausgedruckt per Post an Sie versenden. Für bestimmte Themen versenden wir stattdessen eine PDF per Mail.
– Bitte achten Sie darauf, dass wir den Versand des Zoom-Links und der Skripte immer eine aktuelle und vollständige Post- und Emailadresse von Ihnen vorliegen haben. Für wegen einer falscher Postadresse erforderliche Nachsendungen erheben wir eine Pauschale von 8 € für Briefe und 15 € für Skripte.
– Wir raten dringend zum Abschluss einer Seminarrücktrittsversicherung, die Sie jeweils einzeln für die Seminarteile einer Weiterbildung abschließen können, meist bis maximal 30 Tage vor dem jeweiligen Seminarbeginn. Sollten Sie z.B. aus ärztlich attestierten schwerwiegenden Gründen oder wegen einer Schwangerschaft einen oder mehrere Seminartermine nicht teilnehmen können, können Sie von dieser Versicherung die Kursgebühren dafür erstattet bekommen.
Rücktritt / Stornierung / Fehlzeiten:
Die Kund:in ist berechtigt, ihre/seine Buchung jederzeit durch Erklärung in Textform zu stornieren.
Für Online-Formate gilt:
Bis zu drei (3) Wochen vor Beginn der Fort- oder Weiterbildung ist die Stornierung gegen Zahlung einer pauschalen Stornogebühr in Höhe von 20,- Euro möglich. Danach ist der Verkäufer berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 100 % der Kursgebühr zu verlangen, wenn der Kursplatz nicht anderweitig vergeben werden kann und sofern die Stornierung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Falls der Kursplatz anderweitig vergeben werden kann, reduziert sich die Stornogebühr auf den pauschalen Betrag von 20,- Euro.
Für Präsenz-Formate gilt:
Bis zu acht (8) Wochen vor Beginn der Fort- oder Weiterbildung ist die Stornierung gegen Zahlung einer pauschalen Stornogebühr in Höhe von 20,- Euro möglich. Danach ist der Verkäufer berechtigt, eine Stornogebühr zu verlangen, wenn der Kursplatz nicht anderweitig vergeben werden kann und sofern die Stornierung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Bis zu sechs (6) Wochen vor Beginn der Fort- oder Weiterbildung beträgt diese 50 % der Kursgebühr; die Tagungspauschale wird in voller Höhe erstattet. Bis zu zwei (2) Wochen vor Beginn der Fort- oder Weiterbildung beträgt diese 70 % der Kursgebühr; die Tagungspauschale wird in voller Höhe erstattet. Bei weniger als zwei (2) Wochen vor Seminarbeginn und bei Abbruch der Fortbildung beträgt die Stornogebühr 100 % der Kursgebühr und der Tagungspauschale.
Für beide gilt: Gesetzliche Widerrufsrechte für Verbraucher bleiben von dieser Regelung unberührt. Der Kunde bleibt zum Nachweis berechtigt, dass dem Verkäufer ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
– Bei weniger als 10 Teilnehmerinnen kann das Seminar bis 10 Tage vor dem Termin abgesagt werden. Die Kursgebühr wird Ihnen in diesem Fall in voller Höhe erstattet. Weitere Forderungen Ihrerseits können nicht gestellt werden.
– Die Dozentin kann jederzeit aus schwerwiegenden familiären oder gesundheitlichen Gründen das Seminar absagen. Die Seminargebühr wird dann in voller Höhe erstattet; weitere Forderungen seitens der Teilnehmerinnen können nicht gestellt werden.
– Wir können Ihnen aus rechtlichen Gründen nur dann eine Teilnahmebescheinigung ausstellen, wenn Sie mindestens 80 % der Unterrichtszeit (bei Online-Seminaren ebenfalls: sichtbar und hörbar) anwesend waren. Bei Vorträgen bitten wir ggf. um einen Eintrag im Chat zur Nachverfolgung der Anwesenheit. Sie werden innerhalb von 14-20 Tagen nach der Fortbildung als PDF an Sie versendet.
Nachlässe und Finanzierungshilfen
– Bonus für Empfehlungen:
Für die Neuwerbung einer Kollegin, die erstmals verbindlich eine Fortbildung bei Herztöne belegt, geben wir Ihnen einen Nachlass von 30 € auf eine der von Ihnen gebuchten Fortbildungen.
– Mögliche Finanzierungshilfen:
Herztöne ist berechtigt, Bildungsschecks (NRW, Niedersachsen, Brandenburg), Qualifizierungsschecks (Hessen) und ähnliche Fördermittel für die berufliche Weiterbildung anzunehmen. Damit können Sie eine oder mehrere Fortbildungen bei Herztöne in einem Jahr zu 50 % finanzieren lassen. Weitere Infos unter: https://www.herztoene.org/index/finanzierungshilfen.html .
Bitte beachten Sie, dass der Anteil, den diese Förderungen abdecken, solange in Ihrer Schuldbleibt, bis wir den Betrag von der zuständigen Stelle bewilligt und erstattet bekommen haben! Sollte erst nach der Veranstaltung beim Einreichen des Gutscheins eine Ablehnung erfolgen, müssen wir Ihnen den Fehlbetrag leider in voller Höhe in Rechnung stellen. Mit der Einreichung Ihres Gutscheines an uns erklären Sie sich damit einverstanden.
Anerkennung und Copyright
– Wir bemühen uns um Anerkennung aller Fortbildungen in NRW, sodass diese in der Regel in allen Bundesländern im Sinne der Fortbildungspflicht – und auch in Österreich – Gültigkeit haben.
– Die medizinische und medikamentöse Behandlung unterliegt einem ständigen Wandel. Die Dozent:innen und „Herztöne“ weisen daher darauf hin, dass für Dosierungsangaben und Applikationsformen, die in dieser Fortbildung und den dazu gehörigen Unterrichtsunterlagen genannt werden, keine Gewähr übernommen werden kann. Vom Beipackzettel abweichende Angaben sollten stets von einem Spezialisten überprüft werden. Sofern in den Unterrichtsunterlagen eingetragene Warenzeichen, Handelsnamen und Gebrauchsnamen verwendet werden, auch wenn diese nicht als solche gekennzeichnet sind, gelten die entsprechenden Schutzbestimmungen.
– Unsere Fortbildungsinhalte, die dazu gehörigen Unterrichtsunterlagen und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung oder Weitergabe außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes bedarf der Zustimmung der Dozent/innen und des „Herztöne“-Institutes.
Minden, den 01.12.2023